Einige gesetzliche Krankenkassen
bezahlen osteopathische Behandlungen oft zumindest teilweise, zum Beispiel die Techniker Krankenkasse, BKK Securvita, BIG direkt gesund, Siemens BKK und BKK BMW. Sie beteiligen sich mit 30 bis 60 Euro pro Behandlung bei zwischen 3 bis 6 Behandlungen pro Jahr. Um in Erfahrung zu bringen, ob auch Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Kasse.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Kosten übernommen werden:
Die Behandlung muss durch einen qualifizierten Osteopathen
erfolgen.
Die Osteopathie muss durch einen Arzt befürwortet ( verschrieben ) werden (nicht bei allen erforderlich).
Fast alle privaten Krankenversicherungen
übernehmen, im Rahmen der Erstattung von Heilpraktikerleistungen, die Kosten der osteopathischen Behandlung. Ob Ihre Versicherung die Kosten für Osteopathie ganz oder nur teilweise übernimmt, müssten Sie Ihrem Vertrag oder einem Telefonat mit Ihrer Versicherung entnehmen.
Um die Osteopathie Kosten von Ihrer privaten Versicherung erstattet zu bekommen, muss der Osteopath auch Heilpraktiker sein.