Kostenerstattung
Kostenerstattung
Wir erfüllen alle Voraussetzungen damit Sie die Kosten unserer Therapie ( natürlich abhängig von Ihrem Versicherer) zumindest teilweise erstattet bekommen können.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Wir sind Heilpraktiker
( und Physiotherapeuten ) und haben die oseteopathische Ausbildung
mit fünf Jahren abgeschlossen.
Privat Versicherte
Privat Versicherte
Sie bekommen von uns eine Heilpraktiker-Rechnung nach GebüH
(Gegührenordnung für Heilpraktiker), die von Ihrer Versicherung erstattet wird wenn Sie einen dementsprechenden Vertrag haben.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte
Viele gesetzliche Krankenkassen -z.B. TK, IKK, BKK Securvita, DAK, SBK,
uvm. - übernehmen einen Teil der Kosten für Osteopathie. Bitte erkundigen sie sich bei Ihrer Versicherung. (Leider werden die Kosten unserer osteopathischen Behandlung von der AOK Baden-Württemberg nicht
erstattet.)